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Bußgelder ab 01.01.2018                      

Bußgeldkatalog zum Downloaden

Punkte und ihre Haltbarkeit  

Eintragungen über Verkehrsverstöße im Verkehrszentralregister werden nach Ablauf feststehender Fristen gelöscht.

 

Tilgungsfristen / Verkehrszuwiderhandlungen

 

2 Jahre

bei einer Ordnungswidrigkeit (bei Tilgungshemmung jedoch nicht länger als fünf  Jahre)

                             

5 Jahre

bei Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen.

 

bei Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen.

 

10 Jahre

bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen.

 

bei Entziehung, Versagung oder Erteilungssperre der Fahrerlaubnis.

 

 

          Eine Tilgung erfolgt nur, wenn innerhalb dieser Fristen keine weiteren Verkehrsverstöße begangen werden.

 

 

Aktuelles zu Radarfallen:                                                       http://www.radarfalle.de

Antrag auf Auskunft aus dem Zentralregister:                      Auskunft Zentralregister

Die aktuellsten Blitzerdaten in Europa für Ihr Navi:               http://www.scdb.info.de

Über 600 Seiten: Fahrschule                                                  http://www.fahrtipps.de
Probezeit, Verkehrsregeln:

Alles zum Führerschein:                                                          http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein

Verkürzung der Sperrfrist:                                                      download/Thema Führerschein.pdf

 

 

Wichtige Verkehrsgesetze:                                                     http://www.verkehrsportal.de/gesetze/gesetze.php

Neueste Stadtpläne:                                                               http://www.stadtplandienst.de